Kirchenrat


Funktionen und Aufgaben
Der Kirchenrat ist für die ordentliche  Verwaltung des gesamten Pfarreivermögens  und den Erhalt der Kulturgüter  verantwortlich: Bau, Renovation, Anschaffung und Unterhalt von Mobilien und Immobilien, Besoldung der kirchlichen Mitarbeiter, Rechnungswesen und Abschluss von Miet- und Pachtverträgen.

Der Kirchenrat setzt sich aus 2 bis 9 Mitgliedern zusammen, welche der römisch-katholischen Kirche angehören müssen. Sie sind auf 4 Jahre gewählt; die Amtszeit stimmt mit der Verwaltungsperiode der Gemeindebehörden überein. Er wird jeweils vom Bischof bestätigt.

Mitglieder  
Pfarrer Brigger Amadé, Pfarrhaus Präsident
Bruno Ruppen Gemeinderat
Nadine Venetz Pfarreisekretärin
Anthamatten Renato, Sakristan Pfarreivertreter
Alwin Venetz Pfarreivertreter