Funktionen und Aufgaben
Der Kirchenrat ist für die ordentliche Verwaltung des gesamten Pfarreivermögens und den Erhalt der Kulturgüter verantwortlich: Bau, Renovation, Anschaffung und Unterhalt von
Mobilien und Immobilien, Besoldung der kirchlichen Mitarbeiter, Rechnungswesen und Abschluss von Miet- und Pachtverträgen.
Der Kirchenrat setzt sich aus 2 bis 9 Mitgliedern zusammen, welche der römisch-katholischen Kirche angehören müssen. Sie sind auf 4 Jahre gewählt; die Amtszeit stimmt mit der Verwaltungsperiode
der Gemeindebehörden überein. Er wird jeweils vom Bischof bestätigt.
Mitglieder | |
Pfarrer Brigger Amadé, Pfarrhaus | Präsident |
Bruno Ruppen | Gemeinderat |
Nadine Venetz | Pfarreisekretärin |
Anthamatten Renato, Sakristan | Pfarreivertreter |
Alwin Venetz | Pfarreivertreter |